
Beitragsordnungder Arbeitsgemeinschaft Burg Waldeck e.V. (ABW) in der Fassung
1. Jahresbeitrag: Die Mitglieder der ABW zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag (Ziffer 5 der Satzung der ABW). 1.1 Ordentliche Mitglieder über 25 Jahren zahlen einen Jahresbeitrag von € 120,00. 2. Höhe des Beitrags im Jahr der Aufnahme des Mitglieds in die ABW: 2.1 Bei Aufnahme des Mitglieds im ersten Kalenderquartal ist der Beitrag für das Jahr der Aufnahme in voller Höhe zu zahlen. 3. Beitragsermäßigung: In begründeten Fällen kann auf Antrag des Mitglieds durch Beschluss des Verwaltungsrats der Jahresbeitrag ermäßigt oder gestundet werden. Der Jahresbeitrag sollte jedoch € 30,00 nicht unterschreiten.
4. Fälligkeit des Beitrags und Zahlungsweise: 4.1 Fälligkeit des Beitrags:Der Beitrag ist im Voraus zu zahlen und bis spätestens 1. März des betreffenden Kalenderjahres zur Zahlung fällig.4.2 Zahlungsweise: Im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung für die ABW sollte jedes Mitglied der ABW eine Einzugsermächtigung durch Lastschrift entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf erteilen.
5. Rückstand mit Mitgliedsbeiträgen: Gemäß Ziffer 5 der Satzung der ABW können Mitglieder, die mit ihrem Beitrag im Rückstand sind und denen der Verwaltungsrat einen Erlass oder eine Stundung nicht gewährt hat, bis zur Beitragszahlung ihr Stimmrecht nicht ausüben. Bei zweijährigem Rückstand des Mitgliedsbeitrags erlischt die Mitgliedschaft.
Vorstehende Beitragsordnung wurde in der Sitzung des Großen Rats vom 7. März 2009 einstimmig beschlossen. Burg Waldeck, den 7. März 2009
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