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Hygienekonzept für Veranstaltungen im Außenbereich

Hygienekonzept für Veranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 350 gleichzeitig anwesenden Personen

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Das geltende Abstandsgebot von 1,5m und die Kontaktbeschränkung werden gewährleistet durch folgende Maßnahmen:
  • Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts werden anhand von Voranmeldung sowie Strichliste am Eingang geführt.
  • Zur Wahrung des Abstandsgebotes werden ausgeschilderte Wegekonzepte über Einbahnregelung angelegt, (Rundweg über Eingang/Ausgang – Wiese/Bühne – Schwabenhaus – Mohrihaus/Stallungen – Eingang/Ausgang). Wartebereiche (vor Cafebus und Toilettenanlagen) werden ebenfalls mit Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes versehen

 

Organisation des Veranstaltungsbetriebes:
  • Am Eingang werden die Kontaktdaten aller Personen, die die Veranstaltung betreten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer), sowie den Zeitraum des Besuchs der Veranstaltung erfasst. Diese werden für den Zeitraum von einem Monat aufbewahrt und im Anschluss vernichtet. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.
  • Vorreservierung kann über eine auf der Homepage angegebene Emailadresse (vera@burg-Waldeck.de) stattfinden.
  • Die Benutzung von sanitären Einrichtungen erfolgt unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen, Beschilderung der zulässigen Personenzahl, regelmäßige Reinigung.
  • der Getränkeausschank im Cafebus erfolgt unter den Bedingungen für Gastronomie. Hinweise zu Abstandsregelung und Maskenpflicht, sowie Wartebereiche werden eingerichtet. An der Theke wird ein mobiler Spuckschutz installiert.
  • Zwischen Informations- und Verkaufsständen ist ein Abstand von mindestens 3 Metern einzuhalten.

 

Personenbezogene Einzelmaßnahmen:
  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren.
  • Alle Personen müssen sich bei Betreten der Veranstaltung die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Desinfektionsspender werden im Eingangsbereich positioniert.
  • Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen (Eingang, Cafebus, Stallungen).
  • Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Kassenpersonal kann durch eine Trennscheibe geschützt werden. Personal, das durch eine Trennscheibe oder sonstige geeignete Schutzmaßnahmen geschützt ist, ist von der etwaigen Trageverpflichtung eines Mund-Nasenschutzes befreit.
  • Einrichtungsbezogene Maßnahmen:
  • In den Sanitäranlagen stehen Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher / Handtuchrolle zur Verfügung.

 

Generell:
  • Für die Einhaltung der Regelungen wird eine verantwortliche Person vor Ort benannt.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder weiterer Aufenthalt verwehrt.