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Präventionskonzept

Präambel

Bereits auf der Mitgliederversammlung im März 2010 hat die ABW eindeutig Position zu dem Themenkreis sexualierte Gewalt bezogen. Es wurde eindeutig und unmissverständlich wie folgt formuliert:

„Die ABW verurteilt kompromisslos und uneingeschränkt jede Form von sexuellem Missbrauch, insbesondere von abhängigen Kindern und Jugendlichen………, , dass Vorsorgedafür getroffen wird, derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern.“

Die ABW betreut zwar keine eigene Gruppen, ist aber ein Beherbungsbetrieb, in dem überwiegend Kinder- und Jugendgruppen mit ihren jeweiligen eigenen Betreuern Freizeit verbringen. Es sind sehr unterschiedliche Kinder-, Jugend- und Erwachsenengruppen sowie auch Einzelpersonen, die wir als Gäste empfangen und die uns wegen der wunderschönen Potenziale der Burg Waldeck – aber eben auch wegen eines gut geführten Betriebes – schätzen. Das bedeutet nicht (und bedeutete es auch in der Vergangenheit nicht!), dass die Verantwortung für die Inhalte der Arbeit der Gruppen und Personen, die sich auf der Waldeck einmieten, auf die ABW bzw. auf die von ihr eingestellte Verwaltung übergehen würde.
Nichtsdestoweniger wollen wir selbst alles in unserer Macht stehende tun, um
kontinuierlich dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche auf der Waldeck einen völlig sicheren Raum haben.
Insofern gibt es einen Maßnahmenkatalog, dem alle hauptberuflich, nebenamtlich und ehrenamtlich Tätigen Folge zu leisten und zu beachten haben. Gleiches gilt selbsverständlich für Praktikanten, Auszubildende und Aushilfen.

Maßnahmenkatalog

Im Geist der vorangehenden Ausführungen wurde die Gesamtthematik in einem Arbeitstreffen sehr intensiv diskutiert und führte zu folgenden Handllungs- / Maßnahmenvorschlägen:

Qualifiziertes (Erweitertes) Führungszeugnis
Alle Mitarbeiter, die regelmäßig auf dem Gelände der Burg Waldeck und/oder für den Beherbungsbetrieb tätig sind, bedürfen vor Anstellung derVorlage eines Qualifizierten Führungszeugnisses. (Anmerkung: Dieses liegt für das derzeitige Burgteam bereits vor!)

Aufmerksamkeit und Offenheit
Wichtig und unabdingbar ist eine sensible Aufmerksamheit und ein offener Umgang mit der brisanten und häufig im Verborgenen sich entwickelnden Thematik. Dies bedingt ein

Erkennen und Benennen der einzelnen Stufen eines Missbrauchs
Auch wenn eine gewisse Unsicherheit über eine Beobachtung bestehen sollte, gilt der Grundsatz: Sich mit einer Vertrauensperson besprechen – nicht wegsehen und schweigen

Hausverbote und Vereinsausschluss für „Täter“
Sofern sich ein Verdacht bestätigt oder eine Person bei einem Übergriff beobachtet wird, ist Dritten/Fremden gegenüber ein Hausverbot auszusprechen. Ein Mitglied der ABW ist zudem vom Verein auszuschließen.

Konsequente Anzeigenerstattung
Bei Bekanntwerden eines Übergriffs ist konsequent Strafanzeige zu erstatten.

Ansprechpartner etablieren
Um Mitwirkende, Vereinsmitlieder, Gäste und Pächter nicht mit eventuellen Erkenntnissen alleine zu lassen und ein schnelles Handeln zu gewährleisten, soll im Burgteam ein Ansprechpartner etabliert und als solcher kommuniziert werden.
Zudem ist es wichtig, die

Broschüre „Trau Dich“
zu jedermanns Einsicht oder auch Mitnahme auszulegen. Darüberhinaus wird empfohlen, die auch im Internet kommuniziert Kampagne

„Wir schauen hin“
zu verinnerlichen und jedem auf dem Gelände Weilende ins Bewusstsein zu rufen.

Seminarreihe / Fortbildungen
Die ABW sieht es auch als Möglichkeit, Ihren Beherbungsbetrieb ohne Vorbehalt als Tagungsstätte für Seminare und Fortbildungen zum Präventionsthema bereitzustellen und deratige Veranstaltungen zu etablieren. In diesem Zusammenhang läßt sich auch daran denken, einen

Kriterien-/Prioritätenkatalog
für die Gäste/Gruppen, die auf die Waldeck kommen, zu erarbeiten.

Einbeziehen von fachlich qualifizierten Dritten
Sofern grundsätzliche Fragen oder einzelne Vorfälle es erfordern, wird empfohlen, fachlich qualifizierten Rat und externe Hilfe einzuholen.