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Beitragsordnung

Beitragsordnung der Arbeitsgemeinschaft Burg Waldeck e.V. (ABW)

in der Fassung des Beschlusses des Großen Rats vom 12. März 2016

1. Jahresbeitrag

Die Mitglieder der ABW zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag (Ziffer 5 der Satzung der ABW). Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bemisst sich wie folgt:

1.1: Ordentliche Mitglieder über 25 Jahren zahlen einen Jahresbeitrag von € 120,00.

1.2: Ordentliche Mitglieder unter 25 Jahren zahlen einen Jahresbeitrag von € 60,00.

1.3: Ehegatten oder Lebensgemeinschaftspartner eines vollzahlenden Mitglieds in Haushaltgemeinschaft zahlen für ihre Mitgliedschaft einen Jahresbeitrag von € 60,00.

1.4: Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

2. Beitragsermäßigung

In begründeten Fällen (Studierende, Auszubildende, Arbeitslose) kann auf Antrag des Mitglieds durch Beschluss des Verwaltungsrats der Jahresbeitrag auf € 60,00 ermäßigt werden.

3. Fälligkeit des Beitrags und Zahlungsweise

3.1 Fälligkeit des Beitrags:
Der Beitrag ist im Voraus zu zahlen und bis spätestens 1. März des betreffenden Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Im Jahr der Aufnahme ist der Beitrag binnen 4 Wochen nach Beschluss des Ältestenrats über die Aufnahme zu entrichten.

3.2 Zahlungsweise:
Im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung und Kostenminimierung für die ABW sollte jedes Mitglied der ABW eine Einzugsermächtigung durch Lastschrift entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf erteilen.

4. Rückstand mit Mitgliedsbeiträgen

Gemäß Ziffer 5 der Satzung der ABW können Mitglieder, die mit ihrem Beitrag im Rückstand sind und denen der Verwaltungsrat einen Erlass oder eine Stundung nicht gewährt hat, bis zur Beitragszahlung ihr Stimmrecht nicht ausüben. Bei zweijährigem Rückstand des Mitgliedsbeitrags erlischt die Mitgliedschaft.

5. Inkrafttreten

Die vorstehenden Änderungen treten mit Beginn des Beitragsjahres 2017 in Kraft.
Vorstehende Beitragsordnung wurde in der Sitzung des Großen Rats vom 12. März 2016 mehrheitlich beschlossen.